Führerscheine Ausbildung
SBF-See Geltungsbereich/Vorschriften

Prüfung SBF-See

Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es nur noch einen Führerschein, auf dem die Geltungsbereiche Binnenschiffahrtsstraßen und/oder Seeschiffahrtsstraßen nach erfolgreich

abgelegter Prüfung dokumentiert werden.

Sportbootführerschein See - Theoretische Prüfung

Die Prüfung zum SBF besteht für alle Antriebsarten aus einer schriftlichen theoretischen und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des

modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von

Prüfungsteilen führen.

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Multiple-Choice-

Fragebogen):

für den Geltungsbereich „See“

Navigation

Seemannschaft

Seeschifffahrtsrecht

Wetterkunde

Fahrzeugkunde

Zusätzlich muss für den Geltungsbereich „See“ eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden.

Sportbootführerschein See – Praktische Prüfung

Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen (von fünf gestellten Aufgaben müssen fünf mit

ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).

sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s

Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt

werden).

Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip,

Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit

ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.

Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls

verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich.

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+49 (0) 160 7 65 65 00

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Seit dem 1. Januar 2018 gibt es nur noch einen Führerschein, auf dem die Geltungsbereiche Binnenschiffahrtsstraßen und/oder Seeschiffahrtsstraßen nach erfolgreich

abgelegter Prüfung dokumentiert werden.

Die Prüfung zum SBF besteht für alle Antriebsarten aus einer schriftlichen theoretischen und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des

modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von

Prüfungsteilen führen.

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Multiple-Choice-

Fragebogen):

für den Geltungsbereich „See“

Navigation

Seemannschaft

Seeschifffahrtsrecht

Wetterkunde

Fahrzeugkunde

Zusätzlich muss für den Geltungsbereich „See“ eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden.

Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen (von fünf gestellten Aufgaben müssen fünf mit

ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).

sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s

Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt

werden).

Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip,

Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit

ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.

Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls

verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich.

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