Führerscheine Ausbildung
SBF-See Geltungsbereich/Vorschriften

Geltungsbereich / Vorschriften SBF-See

Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es nur noch einen Führerschein, auf dem die Geltungsbereiche Binnenschiffahrtsstraßen und/oder Seeschiffahrtsstraßen nach erfolgreich

abgelegter Prüfung dokumentiert werden.

Sportbootführerschein See - Geltungsbereich

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen zum

Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung

als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom

Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Sportbootführerschein See – Voraussetzungen

Mindestalter für den Geltungsbereich „Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel“ 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung);

ansonsten Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)

„Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe),

ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe).

Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des

Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht

älter als ein Jahr ist.

Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. (Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.)

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Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es nur noch einen Führerschein, auf dem die Geltungsbereiche Binnenschiffahrtsstraßen und/oder Seeschiffahrtsstraßen nach erfolgreich

abgelegter Prüfung dokumentiert werden.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen zum

Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung

als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom

Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Mindestalter für den Geltungsbereich „Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel“ 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung);

ansonsten Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)

„Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe),

ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe).

Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des

Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht

älter als ein Jahr ist.

Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. (Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.)

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