Führerscheine Ausbildung
SBF-See Geltungsbereich/Vorschriften

Geltungsbereich / Vorschriften SBF-Binnen

Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es nur noch einen Führerschein, auf dem die Geltungsbereiche Binnenschiffahrtsstraßen und/oder Seeschiffahrtsstraßen nach erfolgreich

abgelegter Prüfung dokumentiert werden.

Sportbootführerschein Binnen - Geltungsbereich

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich „Binnen“ vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20

Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für

Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf

bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit

Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Sportbootführerschein Binnen – Voraussetzungen

Mindestalter für den Geltungsbereich „Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel“ 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung);

ansonsten Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)

„Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe),

ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe).

Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des

Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht

älter als ein Jahr ist.

Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. (Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.)

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+49 (0) 160 7 65 65 00

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Seit dem 1. Januar 2018 gibt es nur noch einen Führerschein, auf dem die Geltungsbereiche Binnenschiffahrtsstraßen und/oder Seeschiffahrtsstraßen nach erfolgreich

abgelegter Prüfung dokumentiert werden.

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich „Binnen“ vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20

Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für

Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf

bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit

Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Mindestalter für den Geltungsbereich „Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel“ 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung);

ansonsten Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)

„Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe),

ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe).

Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des

Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht

älter als ein Jahr ist.

Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. (Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.)

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